AGB Familien Surfcamp Bretagne

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veranstalter:

SALT-Tours Thomas Elbert
Nordstr. 27
50170 Kerpen
+49 (0)176/64675072
thomas@salt-surfcamps.de

Ort des camps

Camping Plage De Goulien
Kernavéno, 29160 Crozon, Frankreich

Obliegenheiten des Kursteilnehmers, Kündigung durch den Teilnehmer, Ausschlussfrist

Der Teilnehmer kann jederzeit von dem Kurs zurücktreten. Es ist ratsam, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wenn der Kunde vom Kurs zurück tritt, so verliert SALT zwar den Anspruch auf den vereinbarten Kurspreis, kann aber gem. § 651i Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Kursvorkehrungen einfordern. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Kurspreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen. Wir können diese Ansprüche nach § 651i Abs.2 BGB oder pauschal nach § 651i Abs.3 BGB berechnen.

Die Entschädigungen (Stornokosten) werden nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei SALT-Tours wie folgt berechnet (SALT-Tours ist die durch den Reiseveranstalter für die Buchungsabwicklung beauftragte Agentur):

  • bis 30. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises pro Person

  • 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises pro Person

  • 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises pro Person

  • 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises pro Person

  • ab 6. Tag vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises pro Person

  • Nichtantritt ohne Rücktrittserklärung: 90 % des Reisepreises pro Person

Bei auftretenden Mängeln seid ihr verpflichtet, diese unverzüglich der vor Ort eingesetzten Kursleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eure Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die euch obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Kurs infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, könnt ihr vom Kurs zurücktreten. Dasselbe gilt, wenn euch der Kurs infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Rücktritt ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere örtlichen Kursleiter eine von euch gesetzte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns bzw. unseren Kursleitern verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Eurerseits gerechtfertigt ist.

 Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Kursvertrag stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, müsst ihr innerhalb eines Monats nach dem vorgesehenen Kursende geltend machen. Diese Geltendmachung kann fristwahrend nur uns gegenüber unter der u. a. Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Form wird dringend empfohlen.

 Ansprüche gegenüber SALT, gleich aus welchem Rechtsgrund – mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Kursende. 

Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Kursteilnehmers an Dritte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.