AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und BLUE JUICE zu Stande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.

1. Vertragsschluss, Rechtsverhältnis zum vermittelten Unternehmen, anzuwendendes Recht
BLUE JUICE wird grundsätzlich nur in der Eigenschaft als Vermittler von Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig. BLUE JUICE erbringt keine Reiseleistungen in eigener Verantwortung, sondern vermittelt lediglich den Abschluss eines Reisevertrages zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger (Surf Camps). Der entsprechende Reisevertrag wird direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger geschlossen. Dies gilt nicht nur dann, wenn Vertragsgegenstand eine Einzelleistung ist, sondern auch, wenn mehrere Einzelleistungen vermittelt werden und erkennbar ist, dass die genau bezeichneten Leistungen separat angeboten, unter fremder Verantwortung durchgeführt und gesondert gezahlt werden müssen. Für diesen Reisevertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers, welche dem Kunden vor Buchungsabschluss bekannt gegeben werden.

Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags, der ausschließlich schriftlich mit dem Buchungsformular erfolgen kann, kommt zwischen dem Kunden und BLUE JUICE der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Die von BLUE JUICE zu erbringende Leistung ist ausschließlich die gewissenhafte Geschäftsbesorgung. Die Verpflichtungen erschöpfen sich in der Durchführung der Vermittlungsaufgaben, insbesondere der Vermittlung eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Leistungsträger sowie der Information und Beratung. Die Erbringung der Leistung selbst ist nicht Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und BLUE JUICE.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem vermittelten ausländischen Vertragspartner dem Recht des Landes unterliegen kann, in dem der Vertragspartner seinen Unternehmenssitz hat oder die Reiseleistungen erbracht werden. Dem Kunden wird empfohlen sich hierüber gegebenenfalls selbst zu erkundigen.

2. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine allgemeines, gesetzliches Rücktrittsrecht vom Vertrag mit dem vermittelten Leistungsträger im Regelfall nicht besteht und der vermittelte Leistungsträger im Rücktrittsfalle Rücktritts(Storno-) kosten oder die volle Bezahlung verlangen kann. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. Hinsichtlich des Rücktritts und der Kündigung durch den Kunden oder Leistungsträger gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers.

3. Haftung
Sofern BLUE JUICE vom Leistungserbringer zum Inkasso bevollmächtigt ist, werden die Kundenzahlungen von BLUE JUICE vom eigenen Vermögen getrennt gehalten und treuhänderisch verwaltet bzw. umgehend an den Leistungsträger weitergeleitet. BLUE JUICE haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte oder Hinweise besteht gemäß § 676 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

BLUE JUICE haftet dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung etwaiger Reiseunterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. BLUE JUICE haftet nicht dafür, dass ein dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger zustande kommt. BLUE JUICE wird nach Möglichkeit eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit einer Reisebuchung (z.B. Buchung zu kurzfristig) unverzüglich mitteilen. BLUE JUICE haftet nicht für die ordnungsgemäße Leistungserbringung der vermittelten Leistungen selbst.

Die vertragliche Haftung von BLUE JUICE als Reisevermittler, für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Wert der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von BLUE JUICE weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder BLUE JUICE für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von vorvertraglichen Pflichten und vertraglichen Nebenpflichten.

4. Kundenpflichten
Der Kunde verpflichtet sich, sich sorgfältig über ausreichenden Versicherungsschutz zu informieren. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Sofern nicht im Rahmen einer Pauschalreise der Leistungsträger bzw. Reiseveranstalter über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt informiert, hat dies der Kunde selbst zu tun. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

5. Verjährung
Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Vermittlungsleistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reisebeginn gegenüber BLUE JUICE geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche gegen BLUE JUICE nur dann geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Ansprüche des Kunden gegenüber BLUE JUICE, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung – verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen BLUE JUICE begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Schweben zwischen dem Kunden und BLUE JUICE Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder BLUE JUICE die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

6. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzem bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen BLUE JUICE und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Der Kunde kann BLUE JUICE nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von BLUE JUICE gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BLUE JUICE vereinbart.