AGB Canos Surfcamp

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reiseveranstalter:
ANPE Travel S.L.U.
Lago de Mosende (Riba)
15552 Valdoviño
A Coruña
Spanien

Ort des Surfcamps:
Carril de la Aceitera, 260,
11159 Zahora / Los Caños de Meca,
Cádiz, Spanien

Abschluss eines Vertrages

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer (Anmelder) ANPE Travel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch (E-mail, Online Buchungssystem) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch ANPE Travel zustande. Die Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form und kann als E-mail erfolgen. Sofort nach Bestätigung durch die Leistungsträger gegenüber ANPE Travel, wird ANPE Travel dem Anmelder die Reisebestätigung aushändigen, zusenden oder anderweitig mitteilen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von ANPE Travel vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt. Dieses kann sich von den im Internet veröffentlichen Angaben unterscheiden. Es gelten dann die in der Reisebestätigung vereinbarten Leistungen.

Zahlungsmodalitäten

Nach Eingang einer Vorauszahlung von mindestens 40 % des Gesamtbetrages wird die Buchung bestätigt. Der vollständige Kurs- bzw. Rechnungsbetrag muss bis spätestens eine Woche vor Beginn des jeweiligen Kurses auf das Konto von ANPE Travel gutgeschrieben worden sein oder kann in bar vor Ort vor Antritt des Kurses entrichtet werden. Die Reiseunterlagen werden jedem Teilnehmer unverzüglich nach Eingang der Anzahlung zugesandt, spätestens jedoch vier Wochen vor Reisebeginn.

Bankverbindung Spanien:

Name: ANPE Travel S.L.U.
Bank: BBVA S.A. – Banco Bilbao Vizcaya Argentaria
IBAN: ES48 0182 2680 2802 0164 8973
BIC: BBVAESMMXXX

Leistungen

Es gelten die Leistungsbeschreibungen in der Internet-Publikation unter www.caminosurf.com und aus den darauf bezugnehmenden Angaben oder Änderungen in der Reisebestätigung. ANPE Travel behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen vorzunehmen. Über solche Änderungen wird der Reisende vor Buchung informiert. Die Ausrüstung für die Teilnahme an Kursen wird den Teilnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder grob fahrlässiger Behandlung haftet der Teilnehmer für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz. An- und Abreise sind von den Reiseteilnehmern selbständig in eigener Verantwortung zu organisieren und gehören nicht zur Leistung von ANPE Travel.

Leistungsänderungen und Preiserhöhungen

Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von ANPE Travel wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen für den Kunden nicht unzumutbar oder vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. ANPE Travel ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen möglichst unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat ANPE Travel den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ANPE Travel. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären. Die Abmeldung wird wirksam ab dem Tag, an dem sie bei ANPE Travel eintrifft. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ANPE Travel Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. ANPE Travel kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Für alle ANPE Travel Camps gelten folgende Staffelungen (in Prozent des Reisepreises)
bis 60 Tage vor Reisebeginn 10%
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
bis 15 Tage vor Reisebeginn 40%
bis 8 Tage vor Reisebeginn 60%
unter 8 Tage vor Reisebeginn 100%

Umbuchungswünsche des Kunden werden, sofern möglich, berücksichtigt und mit € 30,- berechnet und wie ein kostenpflichtiger Rücktritt vom Reisevertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung behandelt. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter die Rechte und Pflichten aus seinem Reisevertrag eintritt. ANPE Travel kann dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen. Für Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- erhoben, ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der eintretende Dritte und der Reisende ANPE Travel gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl ANPE Travel als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann ANPE Travel für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Haftung des Reiseveranstalters

ANPE Travel haftet als Reiseveranstalter im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung in Prospekten, sofern nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung erklärt worden ist, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. ANPE Travel haftet als Reiseveranstalter für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Wird zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, so vermittelt ANPE Travel lediglich Fremdleistungen. ANPE Travel haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von ANPE Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 1. Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. Soweit ANPE Travel für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträger verantwortlich ist. Für alle gegen ANPE Travel gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet ANPE Travel bei Sachschäden bis € 4.000,00. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. ANPE Travel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Linienflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen ANPE Travel ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchem beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem ANPE Travel die Ansprüche zurückweist.

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Versicherungen

ANPE Travel wird den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation von ANPE Travel bedingt sind. Für Reisende ohne EU-Staatsangehörigkeit besteht die Pflicht sich über das zuständige Konsulat die Auskunft einzuholen. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann ANPE Travel den Reisenden mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. ANPE Travel empfiehlt den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-, und Auslandskrankenversicherungen.

Nebenabreden, Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art (auch die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst), sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von ANPE Travel bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Sollte der mit ANPE Travel abgeschlossene Vertrag kein Reisevertrag im Sinne der §§ 651a ff. BGB darstellen, so gelten dessen ungeachtet diese allgemeinen Reisebedingungen.

Gerichtsstand

Für Klagen des Reisenden gegen ANPE Travel gilt Ferrol, Spanien, als Gerichtsstand.