Allgemeine Geschäftsbedingungen
Veranstalter:
Activelements Outdoorsports. LDA
Vale da Telha D 65
8670-165 Aljezur
Portugal
Ort des Surfcamps:
Algarve Adventure
Arrifana Point View,
Arrifamar 10, 8760-111 Aljezur Arrifana
Portugal
(nachfolgend Serviceanbieter genannt). Sie werden Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Serviceanbieter geschlossenen Reisevertrages.
1. Vertragsabschluss
Mit der Buchung bietet der Kunde dem Serviceanbieter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Grundlage dieses Angebots sind die Leistungsbeschreibungen (Internet, Broschüren etc.) und die ergänzenden Informationen des Serviceanbieters für die jeweilige Leistung, soweit diese dem Kunden vorliegen. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Meldet ein Kunde mehrere Mitreisende an, so kommt der Reisevertrag mit jedem einzelnen Reisenden zustande. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Serviceanbieter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Serviceanbieters zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form und kann als E-Mail erfolgen.
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung ab, weil z.B. der Buchungswunsch des Kunden nicht erfüllt werden kann, so liegt ein neues Angebot vom Serviceanbieter vor. Dieses kann sich von den in den Leistungsbeschreibungen veröffentlichen Angaben unterscheiden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb von 10 Tagen die Annahme durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) erklärt.
Reisevermittler sind vom Serviceanbieter bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, sofern sie nicht über die vertraglich zugesagten Leistungen des Serviceanbieters hinausgehen oder im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung stehen.
2. Zahlung
Der gesamte Reisepreis ist vor Ort am Tag der Anreise dem Serviceanbieter in bar zu zahlen.
3. Teilnahmebedingungen
Teilnehmen kann jeder Kunde, der über Schwimmsicherheit und sportliche Belastbarkeit verfügt sowie keine Ohrenerkrankungen hat. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben des Wellenreitsports, des Sportkletterns oder Fahradfahrens bestehen. Der Serviceanbieter übernimmt, abgesehen von seinen gesetzlich bestehenden Verkehrssicherungspflichten, keine Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer.
Das Mindestalter für die Teilnahme an den Kursen beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 16 Jahre. Für Kunden, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
4. Leistungen und Leistungsänderungen
Die vom Serviceanbieter geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der Web-Seite www.algarve-adventure.com, aus den Leistungsbeschreibungen der Web-Seiten der vom Serviceanbieter genehmigten Reisevermittler, dem jeweils geltenden Katalog und aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Serviceanbieter.
Abweichungen oder Änderungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht vorhersehbar waren, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen sachlich berechtigt und geringfügig sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Der Serviceanbieter ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen möglichst unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Leistung durch den Serviceanbieter, hat der Serviceanbieter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Anreise, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Leistung zu verlangen, wenn der Serviceanbieter in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Serviceanbieters über die Änderung der Leistung oder die Absage der Teilnahme diesem gegenüber geltend zu machen.
Änderungen im Kursablauf vor Ort sind nicht auszuschließen und gelten nicht als erhebliche Leistungsänderung. Insbesondere bei witterungsbedingten Gefahren oder an wellenlosen Tagen kann das Kursprogramm geändert und ein Alternativprogramm angeboten werden.
An- und Abreise sind von den Kunden selbständig in eigener Verantwortung zu organisieren und gehören nicht zur Leistung des Serviceanbieters.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Serviceanbieter. Der Rücktritt ist gegenüber nachfolgend angegebener Anschrift zu erklären.
Activelements Outdoorsport.LDA
Vale da Telha D 65
8670-165 Aljezur
Portugal
info@algarve-adventure.com
Tritt der Kunde vor Leistungsbeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Serviceanbieter den Anspruch auf den Leistungspreis. Der Serviceanbieter kann, soweit der Rücktritt nicht durch ihn zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Leistungsvorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Buchungspreis verlangen.
Der Serviceanbieter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Buchungspreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Innerhalb von 30 Tagen vor Anreise 25 % des Reisepreises
Innerhalb von 7 Tagen vor Anreise 50 % des Reisepreises
Innerhalb von 1 Tag vor Anreise 100% des Reisepreises
Der Kunde hat die Möglichkeit, dem Serviceanbieter einen geringeren Schaden als die von ihm geforderte Pauschale nachzuweisen. Der Serviceanbieter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Serviceanbieter verpflichtet, die geforderte Entschädigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6. Umbuchung/Ersatzteilnahme
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen des Leistungstermins (z.B. Kursbeginn), des Leistungspakets oder der Unterkunft besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, wird dies vom Serviceanbieter als Stornierung, bei einer gleichzeitigen Neuanmeldung, angesehen, wobei die oben genannten Stornierungskosten anfallen. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. In diesem Fall berechnet der Serviceanbieter eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR.
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. In diesem Falle ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 EUR pro Umbuchung auf Dritte durch den Kunden zu zahlen. Der Serviceanbieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den Teilnahmebedingungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem Serviceanbieter als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm anzurechnen sind (z.B. durch Verletzung während der Kursveranstaltungen oder wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Es liegt im Ermessen des Serviceanbieters, für einzeln ausgefallene Leistungen Gutschriften zu vergeben. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises.
8. Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt)
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Serviceanbieter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so verliert der Serviceanbieter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine zu bemessende Entschädigung verlangen. Weitere Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
9. Reiseausschluss
Der Serviceanbieter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Serviceanbieters oder der Campingplatzleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Serviceanbieter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
10. Haftung des Veranstalters
Die vertragliche Haftung des Serviceanbieter, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sobald ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein vom Serviceanbieter eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Der Serviceanbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. private Unterkünfte, Ausflüge oder Sportveranstaltungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und von der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Serviceanbieters sind. Die Teilnahme am Kurs, die Anreise, die Inanspruchnahme der genannten Leistungen sowie der Aufenthalt erfolgen auf eigene Verantwortung. Der Serviceanbieter haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung des Serviceanbieters erstreckt sich nicht auf Gefahren, die zwangsläufig mit dem Wellenreitsport, dem Mountainbikesport und dem Klettersport verbunden sind und vom Kunden bewusst in Kauf genommen werden und auf solche Schäden, die dem Kunden während der Kurse durch das Verschulden anderer Kursteilnehmer oder Dritter entstehen. Eine Haftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums des Kunden seitens des Serviceanbieters ist ausgeschlossen.
Die Ausrüstung ist ordnungsgemäß zu behandeln. Bei Verlust oder Schaden durch grob fahrlässige Behandlung haftet der Teilnehmer für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz.
11. Gewährleistung
Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Serviceanbieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Serviceanbieter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Leistung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Wird eine Leistung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Serviceanbieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen – zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Leistung infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Serviceanbieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Serviceanbieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Serviceanbieter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Serviceanbieter nicht zu vertreten hat.
12. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem örtlichen Serviceanbieter zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt der Anspruch auf Minderung nicht ein.
Jeder Kunde soll sich so verhalten, dass Mitreisende nicht gestört, gefährdet oder geschädigt werden. Der Kunde hat sich an die Anweisungen des Camp- oder Kursleiters oder deren Erfüllungsgehilfen zu halten. Er haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung solcher Anweisungen oder entsprechender Verhaltensvorschriften entstehen.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Die Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Leistungserbringung.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Versicherungen
Der Kunde ist für die Einhaltung der für das jeweilige Reiseland geltenden Pass- und Visavorschriften sowie für gesundheitliche Formalitäten (Impfungen) selbst verantwortlich. Sollte die Durchführung der Reise aus Gründen, die auf nicht ordnungsgemäße Reisepapiere zurückzuführen sind, vereitelt oder behindert werden, so übernimmt der Serviceanbieter hierfür keine Haftung. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Der Serviceanbieter empfiehlt dringend den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-, und Auslandskrankenversicherungen.
15. Sonstige Bestimmungen
Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vom Serviceanbieter bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen impliziert nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags.
16. Rechtswahl, Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Serviceanbieter findet ausschließlich portugiesisches Recht Anwendung.
Der Kunde kann den Serviceanbieter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Serviceanbieters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Serviceanbieters vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Serviceanbieter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.