Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen
dem Kunden und BLUE JUICE zu Stande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Sie ergänzen
die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen
diese aus.
1. Vertragsschluss, Rechtsverhältnis zum vermittelten Unternehmen, anzuwendendes
Recht
BLUE JUICE wird grundsätzlich nur in der Eigenschaft als Vermittler von
Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig, es sei
denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass als Reiseveranstalter aufgetreten
wird. BLUE JUICE erbringt keine Reiseleistungen in eigener Verantwortung, sondern
vermittelt lediglich den Abschluss eines Reisevertrages zwischen dem Kunden und
dem Leistungsträger (Surf Camps). Der entsprechende Reisevertrag wird direkt zwischen
dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger geschlossen. Dies gilt nicht nur dann,
wenn Vertragsgegenstand eine Einzelleistung ist, sondern auch, wenn mehrere Einzelleistungen
vermittelt werden und erkennbar ist, dass die genau bezeichneten Leistungen separat
angeboten, unter fremder Verantwortung durchgeführt und gesondert gezahlt werden
müssen. Für diesen Reisevertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
jeweiligen Leistungsträgers, welche dem Kunden vor Buchungsabschluss bekannt gegeben
werden.
Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags, der ausschließlich schriftlich mit dem
Buchungsformular erfolgen kann, kommt zwischen dem Kunden und BLUE JUICE der Reisevermittlungsvertrag
als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Die von BLUE JUICE zu erbringende Leistung
ist ausschließlich die gewissenhafte Geschäftsbesorgung. Die Verpflichtungen erschöpfen
sich in der Durchführung der Vermittlungsaufgaben, insbesondere der Vermittlung
eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Leistungsträger sowie der Information und
Beratung. Die Erbringung der Leistung selbst ist nicht Bestandteil des Vertrages
zwischen dem Kunden und BLUE JUICE.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Vertragsverhältnis zwischen ihm und
dem vermittelten ausländischen Vertragspartner dem Recht des Landes unterliegen
kann, in dem der Vertragspartner seinen Unternehmenssitz hat oder die Reiseleistungen
erbracht werden. Dem Kunden wird empfohlen sich hierüber gegebenenfalls selbst zu
erkundigen.
2. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine allgemeines, gesetzliches
Rücktrittsrecht vom Vertrag mit dem vermittelten Leistungsträger im Regelfall nicht
besteht und der vermittelte Leistungsträger im Rücktrittsfalle Rücktritts(Storno-)
kosten oder die volle Bezahlung verlangen kann. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
wird dringend empfohlen. Hinsichtlich des Rücktritts und der Kündigung durch den
Kunden oder Leistungsträger gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers.
3. Haftung
Sofern BLUE JUICE vom Leistungserbringer zum Inkasso bevollmächtigt ist,
werden die Kundenzahlungen von BLUE JUICE vom eigenen Vermögen getrennt gehalten
und treuhänderisch verwaltet bzw. umgehend an den Leistungsträger weitergeleitet.
BLUE JUICE haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes
für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an
den Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte oder Hinweise besteht
gemäß § 676 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen
wurde.
BLUE JUICE haftet dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso
und die Übermittlung etwaiger Reiseunterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns vorgenommen werden. BLUE JUICE haftet nicht dafür, dass ein dem Buchungsauftrag
entsprechender Vertrag mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger zustande kommt.
BLUE JUICE wird nach Möglichkeit eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit
einer Reisebuchung (z.B. Buchung zu kurzfristig) unverzüglich mitteilen. BLUE JUICE
haftet nicht für die ordnungsgemäße Leistungserbringung der vermittelten Leistungen
selbst.
Die vertragliche Haftung von BLUE JUICE als Reisevermittler, für jedwede Schäden
des Kunden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Wert der vermittelten Reiseleistung
beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von BLUE JUICE weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder BLUE JUICE für einen Schaden allein aufgrund
des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Dies gilt auch für
Schäden aus der Verletzung von vorvertraglichen Pflichten und vertraglichen Nebenpflichten.
4. Kundenpflichten
Der Kunde verpflichtet sich, sich sorgfältig über ausreichenden Versicherungsschutz
zu informieren. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Sofern nicht im Rahmen einer
Pauschalreise der Leistungsträger bzw. Reiseveranstalter über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt informiert, hat dies der Kunde
selbst zu tun. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die
aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
5. Verjährung
Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Vermittlungsleistung
hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reisebeginn gegenüber
BLUE JUICE geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche gegen BLUE
JUICE nur dann geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist gehindert war. Ansprüche des Kunden gegenüber BLUE JUICE, gleich aus welchem
Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung
- verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem
der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen
BLUE JUICE begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder
ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Schweben zwischen dem Kunden und BLUE
JUICE Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder BLUE JUICE die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens drei
Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
6. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten
die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als
Ganzem bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt
den Vermittlungsvertrag nicht.
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen BLUE JUICE und dem Kunden
findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Der Kunde kann BLUE JUICE nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von BLUE JUICE
gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen
sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BLUE JUICE vereinbart.